ERHÖHTE AUFKLÄRUNGSPFLICHT VON BANKEN BEI BÜRGSCHAFTEN

Das Eingehen von Bürgschaften für den Kredit einer anderen Person kommt in Familien und unter Freunden immer wieder vor. Kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, so hat die Bank die Möglichkeit, sich an den Bürgen zu wenden und die Rückzahlung des Kredites von ihm zu fordern.

Nicht selten kommt es vor, dass Personen in der Auffassung, der Kredit könne ohnehin leicht vom Kreditschuldner zurückbezahlt werden, leichtfertig Bürgschaften eingehen. Wenn dann die Bank den Bürgen in Anspruch nimmt, so kann die Finanzielle Situation für den Bürgen selbst oft sehr kritisch werden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die Aufklärungspflicht von Banken im Zusammenhang mit dem Eingehen von Bürgschaften verschärft. Anlassfall war die Übernahme einer Bürgschaft einer Frau, die für den Kredit ihrer Mutter in Höhe von S 500.000,-- (EUR 36.336,--) gebürgt hat. Die Bank teilte der Tochter nicht mit, dass die Mutter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, wovon die Bank sehr wohl informiert gewesen ist. Die Bank führte sogar bereits einen Gerichtsprozess gegen die Mutter, deren Grundstück bereits mit Pfandrechten behaftet war. Die Tochter wurde nicht informiert, der Kredit fällig gestellt und von der Tochter als Bürgin eingeklagt.

Der OGH entschied dazu, dass derjenige, der einen Bürgschaft unterschreibt und von der Bank nicht über die wahre finanzielle Situation des Schulders informiert wird, nicht zahlen muss, wenn er durch diese Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Begründet wird dieser Richterspruch mit dem Konsumentenschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass der Gläubiger einen Konsumenten, der als Bürge mithaftet, auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinweisen muss, wenn er erkennt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlichen nicht oder nicht vollständig erfüllen kann.

Da Banken in der Regel Kredite gegen Bürgschaften vergeben, wenn die wirtschaftliche Lage des Schuldners bereits angespannt ist, wird diese erhöhte Aufklärungspflicht wohl bei so manchen Personen dazu führen, dass sie eine Bürgschaft doch nicht übernehmen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, sich zu überschulden.





Rechtsanwaltskanzlei Hofinger & Menschick.