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Für Gastwirte bzw. Inhaber von Discotheken könnten schwere
Zeiten anbrechen. Der Zu- und Abfahrtslärm von Gästen
wird von vielen Nachbarn von Discotheken, Kaffeehäusern und
Gasthöfen als störend empfunden.
Noch mehr verärgert sind die Nachbarn aber dann, wenn zu den
Lärmstörungen auch noch andere Immissionen dazu kommen,
wenn nämlich zu fortgeschrittener Stunde alkoholisierte Gäste
Gläser zerschlagen bzw. auf das Nachbargrundstück werfen,
auf dem Nachbargrund nahe der Gaststätte erbrechen und dgl.
Ein Nachbar eines Gastgewerbebetriebes "Espresso" hat
Klage erhoben, weil bei geöffneter Eingangstür die laute
Musik ins Freie dringe bzw. durch den Entlüftungsschacht ins
Freie gelangen könne. Der Geräuschpegel betrage bei Discomusik
am Wochenende bis 4 Uhr Früh rund 90 db, was eine ortsunübliche
Lärmbelästigung darstelle.
Außerdem würden Gäste des Lokales auf der Hofeinfahrt
des Nachbarn erbrechen, dort urinieren und Gläser zerschlagen.
Der belästigte Nachbar begehrte klagsweise das Unterlassen
dieser Lärmstörungen bzw. dieser unzumutbaren Immissionen.
Der Fall mußte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof entschieden
werden. Dieser urteilte, dass der Betreiber der Gaststätte
bzw. der Diskothek "mit angemessenen Maßnahmen"
dafür sorgen müsse, dass diese Lärmbelästigungen
bzw. die weiteren Störungen unterbleiben.
Der Unternehmer sei für das das ortsübliche Maß
übersteigenden störenden Einwirkungen verantwortlich und
zwar auch, soweit diese nicht auf seinem eigenen Grundstück
selbst erzeugt worden seien. Es genügt gemäß dem
OGH, dass die Einwirkung die zurechenbare Folge des Gastbetriebes
ist, wobei es unerheblich ist, dass diese Beeinträchtigung
letztlich auf den eigenständigen Entschluss eines Dritten zurück
geht.
Das bedeutet, dass der Gastwirt bzw. Diskothekenbetreiber aufgrund
dieser Entscheidung ab nun veranlasst sein wird, auf seine Gäste
in zumutbarer Weise einzuwirken, dass sie sich vor dem Gastbetrieb
gegenüber den Nachbarn entsprechend rücksichtsvoll benehmen
bzw. dass der Lärm, der aus der Diskothek dringt, auf eine
Weise minimiert wird, die es den Nachbarn erlaubt, ihre Nachtruhe
ungestört genießen zu können.
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