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Wir
bieten überschaubare Verrechnung unserer Leistungen. Grundsätzlich
wird nach den gesetzlichen Richtlinien, Rechtsanwaltstarifgesetz
bzw. den Autonomen Honorarrichtlinien, abgerechnet.
Nach
Vereinbarung erfolgt die Abrechnung nach Stundensätzen oder auf
Wunsch auch pauschal.
Erste Beratungsgespräche bieten wir kostenlos an.
Bei
länger andauernden Verfahren bzw. Vertretungsleistungen informieren
wir vorweg über die vorraussichtlichen Kosten.
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