Vertragsrecht

Genauigkeit und Zeit sind entscheidend für maßgeschneiderte Verträge.

Wir beraten Sie umfassend in vertraglichen Angelegenheiten (privat als auch geschäftlich) und verfassen für Sie Verträge aller Art, beispielsweise Kaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge oder Tauschverträge. Dabei begleiten wir Sie vom ersten Besprechungstermin bis zur Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Wir nehmen für Sie auch die Berechnung der Steuern und Gebühren vor und beantragen abschließend die erforderlichen Eintragungen in das Grundbuch

Übergabe Familienbesitz

Sie denken an eine Übergabe des Familienbesitzes an Ihre Kinder, wissen aber nicht genau, wie Sie vorgehen sollen, wer von den Kindern was und zu welchen Bedingungen bekommen soll?

Wir wissen, dass es bei solchen Verträgen besonderer Sensibilität und Genauigkeit bedarf. Immerhin geht es um nichts Geringeres als um Ihr selbst geschaffenes Familienvermögen. Bereiche, die nicht oder nicht exakt geregelt werden, können später zu Differenzen innerhalb der Familie oder gar zu Gerichtsprozessen führen. Daher nehmen wir uns Zeit und arbeiten mit Ihnen alle erdenklichen Problembereiche ab, bis der für Sie maßgeschneiderte Vertrag unterschriftsreif ist.

Verkauf bzw. Kauf eines Hauses oder einer Wohnung

Sie haben sich entschlossen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen; oder ein neues Eigenheim zu erwerben?

Wir errichten für Sie den Kaufvertrag und gehen dabei auf Bereiche ein, an die Sie vielleicht selbst nicht vorweg gedacht haben.

Aufgrund unserer anwaltlichen Vertretungstätigkeit vor Gericht kennen wir die Probleme, die nach missglückten Vertragsabschlüssen vor Gericht landen können, nur zu gut. Daher besprechen wir mit Ihnen heikle Themen, wie etwa „was hat zu geschehen, wenn sich nach dem Kauf ein Schaden an der Bausubstanz zeigt, wer haftet?“ genau durch und verfassen dann den für Sie passenden Vertrag. Damit die Kaufpreiszahlung reibungslos über die Bühne geht, verwalten wir für Sie den Kaufpreis treuhändig: Der Kaufpreis ist vom Käufer auf unser eigens dafür eröffnetes Treuhandkonto zu bezahlen und wird nach Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch von uns an den Verkäufer weiter überwiesen. Selbstverständlich veranlassen wir auch die Eintragung eines Pfandrechtes für die finanzierende Bank.

Unsere Leistungen

  • Umfassende Beratung
  • Treuhandverwaltung
  • Berechnung von Steuern und Gebühren
  • Veranlassung von Eintragungen (Pfandrecht, Grundbuch)

Fokusthemen

Kaufvertrag Mietvertrag Schenkungsvertrag Tauschvertrag Übergabsvertrag